Hinweisgeberportal
Hinweisgeberportal
Die Prima Klima Reisen GmbH betreibt eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Über dieses Portal können Sie Hinweise auf Rechtsverstöße im Zusammenhang mit unserem Unternehmen sicher und auf Wunsch anonym einreichen.
Für allgemeine Anliegen rund um Fahrten, Buchungen oder Bewerbungen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular — das Hinweisgeberportal ist ausschließlich für Meldungen nach dem HinSchG bestimmt.
Wer kann eine Meldung abgeben?
Das Portal steht allen Personen offen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben — zum Beispiel Beschäftigte und ehemalige Beschäftigte, Bewerber, Praktikanten, Leiharbeitnehmer sowie Beschäftigte von Geschäftspartnern und Lieferanten.
Was kann gemeldet werden?
Gemeldet werden können Verstöße, die in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen — insbesondere Straftaten sowie bestimmte Ordnungswidrigkeiten und weitere Rechtsverstöße, etwa in den Bereichen Arbeitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz, Korruption oder Diskriminierung. Im Formular ordnen Sie Ihre Meldung einer Kategorie zu; für alle übrigen Fälle steht „Sonstiges“ zur Verfügung.
Vertraulichkeit und Anonymität
Ihre Identität wird nach § 8 HinSchG vertraulich behandelt, soweit das Gesetz keine Ausnahme vorsieht. Sie können Ihre Meldung auch vollständig anonym abgeben: Es ist kein Login erforderlich, und das Formular verlangt keine Angaben zu Ihrer Person. Anonyme Meldungen werden ebenfalls bearbeitet. Der Inhalt Ihrer Meldung und alle Anhänge werden verschlüsselt gespeichert. IP-Adressen werden nicht dauerhaft gespeichert, sondern nur kurzzeitig zur Missbrauchsabwehr verarbeitet.
So läuft Ihre Meldung ab
- Nach dem Absenden wird Ihre persönliche Ticket-Nummer genau einmal angezeigt. Bitte notieren Sie sie sicher — sie kann nicht wiederhergestellt werden.
- Der Eingang Ihrer Meldung wird in der Regel innerhalb von sieben Tagen bestätigt (§ 17 Abs. 1 HinSchG); den aktuellen Stand sehen Sie jederzeit über die Status-Abfrage.
- Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie über das Portal eine Rückmeldung zu geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen (§ 17 Abs. 2 HinSchG).
- Mit Ihrer Ticket-Nummer können Sie unten auf dieser Seite den Bearbeitungsstand einsehen, Rückfragen der Meldestelle lesen und anonym antworten.
Schutz vor Repressalien
Hinweisgebende Personen sind nach dem HinSchG vor Repressalien wie Kündigung, Abmahnung oder sonstiger Benachteiligung geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen — insbesondere, wenn sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen (§§ 33 ff. HinSchG). Die vorsätzliche oder grob fahrlässige Meldung unrichtiger Informationen ist nicht geschützt und kann rechtliche Folgen haben (§ 38 HinSchG).
Externe Meldestellen
Neben unserer internen Meldestelle können Sie sich auch an eine externe Meldestelle wenden — die Wahl steht Ihnen frei (§ 7 HinSchG):
- die zentrale externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ)
- die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrem Zuständigkeitsbereich
- das Bundeskartellamt bei Verstößen gegen das Kartellrecht
Meldung einreichen und Status verfolgen
Alle Angaben werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Nach dem Absenden erhalten Sie Ihre Ticket-Nummer — mit ihr rufen Sie weiter unten den Bearbeitungsstand ab und antworten auf Rückfragen der Meldestelle.
Neue Meldung einreichen
Ihre Meldung wird verschlüsselt gespeichert. Sie erhalten eine Ticket-Nummer, mit der Sie den Status verfolgen können.
Status Ihrer Meldung prüfen
Geben Sie Ihre Ticket-Nummer ein, um den aktuellen Status einzusehen und auf Rückfragen zu antworten.